[ Auszug: Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit
und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine
Erwerbstätigkeit nic ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]